Podologie in der Schweiz

Neben dem Arzt/Heilpraktiker ist nur die Podologin/der Podologe aufgrund der Ausbildung nach dem Gesundheitsgesetz des Kanton Bern und nach der Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Gesundheitsverordnung befähigt, eigenständig pathologische Veränderungen am Fuss zu erkennen, und diese zu behandeln.